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Erweiterter Ausgang

Mindestalter: 14 Jahre

Wenn Sie im Teilnehmerbogen den Ausgang Ihres Kindes genehmigt haben, dann hat Ihr Kind die Möglichkeit für maximal 1 – 1,5 Stunden allein im Ort einkaufen zu gehen bzw. sich umzusehen. Es darf nicht allein zum Strand, in die Stranddisco oder auf dem Markt in Swinemünde einkaufen.

Einigen Jugendlichen, die meist schon älter sind, reicht dies aber nicht. Deshalb gibt es für diese eine erweiterte Ausgangsmöglichkeit, die Sie extra genehmigen müssen, wenn ihr Kind sie nutzen soll. Die erweiterte Ausgangsmöglichkeit gilt z.B. für die Stranddisco ohne Begleitung eines Betreuers, für den Aufenthalt am Strand bzw. das Baden in der Ostsee ohne Betreuer. Die Genehmigung muss schriftlich erfolgen (Brief ins Ferienlager mitgeben) und folgenden Text haben: "Mein Kind, Name und Vorname des Kindes, darf ohne Aufsicht und Anwesenheit eines Betreuers erweiterten Ausgang bekommen. Der erweiterte Ausgang erlaubt ausdrücklich auch folgende Aktivitäten: Baden/Schwimmen ohne Betreuer, Strandaufenthalt während des Ausgangs, Besuch der Stranddisco ohne Betreuer und Besuch des Marktes in Swinemünde ohne Aufsicht eines Betreuers. Mir ist bekannt, dass während des Ausgangs kein Versicherungsschutz besteht und der Reiseveranstalter keinerlei Verantwortung für Schäden, die ihr Kind erleidet, übernimmt." Bitte Unterschrift mit Vor- und Nachnamen nicht vergessen. Erweiterter Ausgang setzt voraus, dass Ihr Kind mindestens 14 Jahre alt ist. Der Ausgang kann von den Betreuern sofort entzogen werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Ihr Kind vereinbarte Zeiten nicht einhält bzw. dass es den Ausgang missbraucht ( z.B.Alkohol- oder Drogenkonsum).

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